Einfach bei uns in der Praxis ablegen

Sachkundenachweis für Hunde in Aachen – Prüfung nach LHundG NRW

Termin vereinbaren

Unsere Leistungen

Sachkundenachweis für Hunde

Wer benötigt einen Sachkundenachweis?

Nach § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG) müssen Halter bestimmter Hunde ihre Sachkunde nachweisen.

Dies betrifft Hunde, die ausgewachsen:

  • mindestens 40 cm Widerristhöhe erreichen oder
  • mindestens 20 kg wiegen

Der Nachweis ist bei der zuständigen Behörde vorzulegen.

 

 

Sachkundeprüfung in unserer Praxis

Die erforderliche Sachkundeprüfung können Sie direkt bei uns in der Praxis ablegen.

Dabei wird geprüft, ob Sie über die notwendigen Kenntnisse im Umgang mit Ihrem Hund verfügen – zum Beispiel in den Bereichen Haltung, Verhalten und Sicherheit. Die Prüfung erfolgt in ruhiger Atmosphäre und ist unkompliziert durchführbar.

Gerne informieren wir Sie vorab über den Ablauf und beantworten Ihre Fragen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – wir unterstützen Sie auf dem Weg zum Sachkundenachweis.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Sachkundenachweis finden Sie auch auf der Website der Tierärztekammer Nordrhein:

https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/tierhalter/sachkundebescheinigung-lhundg/

Hier stehen die originalen Fragebögen inkl. Lösungsschablone zum Herunterladen zur Verfügung. Eine Bearbeitung dieser Bögen wird dringend als Prüfungsvorbereitung empfohlen!